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Dieses Einfamilienhaus liegt in der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Oppenheim. In der idyllischen Landschaft am Rhein, kann man die Seele baumeln lassen und sich absolut wohlfühlen.
Oppenheim ist der Sitz der Verbandsgemeinde Rhein-Selz.
Die mittelalterliche Weinstadt Oppenheim bietet beeindruckende Sehenswürdigkeiten, wie die historische Altstadt, die Katharinenkirche – die zu den bedeutendsten Kirchen am Rhein zählt.
Die Burgruine Landskron, sowie das Kellerlabyrinth, was ein echter Touristenmagnet dieser Stadt ist.
Sie haben viele Möglichkeiten für Ihre Freizeitgestaltung im angrenzenden Naherholungsgebiet am Rhein, oder den Wanderwegen über die Weinberge.
Oppenheim bietet Ihnen eine ausgezeichnete Infrastruktur in jeder Hinsicht.
Es gibt mehrere Kitas, Grund- und Hauptschule, sowie ein Gymnasium.
Die Autobahnanschlüsse erreichen Sie über die B9 im Norden in Mainz, oder im Süden in Worms.
Vom barrierefreien Bahnhof Oppenheim, den Sie in 4 Minuten fußläufig erreichen, gelangen Sie innerhalb kurzer Zeit nach Mainz, bzw. nach Worms.
Energieausweis Daten: | |
Ausweis-Typ: | Bedarfsausweis |
Energieverbrauch: | 158,60 kwh/(m²*a) |
Kategorie: | E |
Warmwasser enthalten: | nein |
Energieträger: | Nachtspeicheröfen |
Baujahr Gebäude: | 2003 |
Baujahr Wärmeerzeuger: | 2003 |
Ausstellungsdatum: | 05.10.2018 |
Gültigkeitsdatum bis: | 04.10.2028 |
GELDWÄSCHEGESETZ:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist RB Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Unabhängig von dem Geldwäschegesetz stehen wir bei unseren Auftraggebern in der Pflicht, verantwortlich mit deren Eigentum umzugehen. Deshalb möchten wir vor jeder Besichtigung wissen, wer die Immobilie besichtigt. Wir möchten Sie bitten, bei der Besichtigung uns vorab einen Blick auf Ihren Ausweis zu ermöglichen.
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