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Wohnflächenberechnung

Die korrekte Wohnflächenberechnung ist Dauerthema in rechtlichen Auseinandersetzungen. Denn sie ist mehr als das reine Aufmaß mittels Zollstock und Lasermessgeräte. Bei der rechtssicheren Wohnflächenberechnung sind etliche Vorschriften und Urteile zu berücksichtigen.

Es gibt derzeit zwei Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Wohnfläche, die sich aber in ihrer Art deutlich unterscheiden:

  • Wohnflächenverordnung (WoFLV)
  • DIN-Norm 277

Für nicht öffentlich geförderten Wohnraum, können beide Berechnungsmethoden angewendet werden. Im preisgebundenen öffentlich geförderten Wohnraum darf nur als Berechnungsgrundlage die Wohnflächenverordnung angewandt werden.

Vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und Mietminderungen!

Nach Schätzungen des deutschen Mieterbundes stimmt nur bei ca. einem Drittel der Mietverträge die vereinbarte Wohnfläche mit der tatsächlichen überein. Laut Urteil des BGH ist eine fristlose Kündigung oder eine Mietminderung gerechtfertigt, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt.

Machen Sie keine Experimente und legen Sie die Ermittlung der Wohnfläche in die Hände eines Fachmannes.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team von RB Immobilien gerne zur Verfügung

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