Nicht immer ist die Vermietung einer Immobilie nur mit Einnahmen verbunden. Leider sind auch Mietrückstände, Beschädigungen an Ihrer Immobilie oder kostspielige Rechtsstreitigkeiten Dinge mit denen sich Vermieter beschäftigen müssen.
Mit einem professionellen Ausfallschutz sichern Sie sich Ihre wirtschaftliche Existenz.
Durch einen klassischen Ausfallschutz wird lediglich der Ausfall nicht gezahlter Mieten übernommen, welche in der Regel auf max. 3 Monatsmieten begrenzt sind. Kosten, welche durch sogenannte Mietnomaden verursacht werden, sind hierbei nicht abgedeckt. Bei Eintritt eines Schadenfalls sorgt die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Leistungen für einen finanziellen Ausgleich.
Weshalb eine Mietausfallversicherung?
Die finanziellen Hintergründe eines neuen Mieters kann ein Vermieter nur sehr eingeschränkt überprüfen. Die zum Vertragsabschluss vorgelegten Dokumente (Verdienstbescheinigungen, Arbeitsverträge und Bonitätsauskunft) können die Zahlungsfähigkeit des Mieters nur für den Moment des Einzuges garantieren und bieten deshalb keine Sicherheit für zukünftige Ereignisse. Beim Erstkontakt hinterlassen zukünftige Mieter einen positiven Eindruck und zahlen zunächst auch pünktlich Ihre Miete. Aber es gibt genügend Ereignisse, (Arbeitsplatzverlust, Scheidung, oder sonstige wirtschaftliche Notlagen) die den bisher zuverlässigen Mieter in eine finanzielle Notlage versetzen können. Aufgrund von mieterfreundlicher Rechtsprechung in Deutschland ist eine Beendigung des Mietverhältnisses und der Räumung des Mietobjektes oft sehr schwierig und langwierig.
Der Vermieter kann für solche Fälle seine Mietausfallversicherung in Anspruch nehmen und sein finanzielles Risiko minimieren.
Vorteile einer Mietausfallversicherung die überzeugen:
- Unbürokratische und schnelle Hilfe
- Kostenübernahme von gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen
- Mietausfallzahlungen über längere Zeiträume
- Übernahme von Renovierungskosten
- Übernahme von Aufräumarbeiten
- Kostenübernahme von Desinfizierungsmaßnahmen
- Wiederherstellung der Wohnungsausstattung
Voraussetzungen für den Versicherungsfall:
- Mieter zahlt keine Miete mehr, oder das Mietobjekt wurde beschädigt
- Vergebliche Versuche des Vermieters seine Ansprüche durchzusetzen
- Mietvertrag muss beendet sein (Kündigung beidseitig möglich)
- Eine hinterlegte Mietkaution reicht zur Regulierung des Anspruches nicht aus
Gerne geben wir oder unser Partner Unternehmen Ihnen weitere unverbindliche Informationen.
Das Team von RB Immobilien freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme