...für jeden die passende Immobilie!

Energieausweis

Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Der Energieausweis dient Mietern oder Käufern dazu, den langfristigen Energieverbrauch eine Immobilie rechtzeitig zu erkennen und einzuschätzen. Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz. Als Besitzer bzw. Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, für jedes Ihrer Objekte einen solchen Ausweis zu besitzen. Dazu gehören sowohl Wohnhäuser und Mietwohnungen als auch Gewerbeobjekte.

 ©energieausweis-beispiel

Wer benötigt den neuen Energieausweis?

Jeder, der eine Immobilie verkauft, verpachtet, vermietet. Auch Leasinggeber neuer Immobilien sind in der Pflicht. Der Energieausweis ist dem Miet- oder Kaufinteressenten bei Besichtigung des Objektes unaufgefordert vorzulegen.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Ihr Energieausweis ist, ab Ausstellungsdatum, zehn Jahre lang gültig. Wenn Sie Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen haben, müssen Sie Ihren Energiepass erneuern, sofern Sie verkaufen oder vermieten möchten. Er kann nicht verlängert werden.

Woher bekommen Sie Ihren Energieausweis?

Zur Ausstellung berechtigt sind zum Beispiel Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bauphysiker, Heizungsbaumeister, Schornsteinfeger und Energieberater. Gerne sind wir Ihnen bei der Beauftragung eines Energieausweises behilflich oder empfehlen Ihnen einen Ausstellungsberechtigten.

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie vorgeschrieben ist, ergibt sich aus der gültigen Energieeinsparverordnung!

Was passiert, wenn Sie keinen oder einen falschen Energieausweis besitzen?

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Sie Ihren Energieausweis bei dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registrieren. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neuvermieten, ohne einen gültigen Energieausweis zu besitzen, drohen ab 1. Mai 2015 Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Sind Sie unsicher oder haben noch Fragen zum Energieausweis? Dann kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie RB Immobilien für den Verkauf Ihrer Immobilie einen Makleralleinauftrag erteilen, übernehmen wir die Kosten und die Beauftragung für die Erstellung eines geeigneten Energieausweises.

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